Ab 26.05.20 ist das Schützenhaus zu den gewohnten Öffnungszeiten, wieder für den Trainingsbetrieb geöffnet. Es sind nachstehende Hygienemaßnahmen einzuhalten:
1. Hygienemaßnahmen
Die Abstandsregelung von 1,50 Meter ist im gesamten Bereich vor dem und im Schützenhaus einzuhalten.
Die aushängenden Hygienevorschriften sind unbedingt zu beachten.
Wir empfehlen das Tragen von Mund-/Nasenschutz bis zum Erreichen des Schießstandes.
Jeder sollte sich nach Betreten und Verlassen des Schützenhaus die Hände waschen und desinfizieren. Hierfür stehen im Eingangsbereich an den Toilettenanlagen geeignete Möglichkeiten bereit. Dies gilt ebenso nach jedem Toilettengang. Alle Zwischentüren bleiben während des gesamten Trainingbetriebs offen um Kontakt mit Türklinken etc. zu vermeiden.
2. Trainingsbetrieb
Jeder Schütze kann sich für jeweils eine Stunde Training voranmelden.
Einlaß ist immer zur vollen Stunde. Der Stand muß 5 Min. vor der vollen Stunde verlassen werden. Nachdem alle Trainierenden die Stände verlassen haben, rufen die Standaufsichten die nächste Trainingsgruppe an den jeweiligen Stand. Eigenmächtiges Betreten wird untersagt. Während der Wartezeit im Freien gilt ebenfalls die 1,5 m Abstandsregel.
Der Schießleiter und die Standaufsichten tragen während ihrer mittelbaren Tätigkeit Mund-/Nasenschutz. Die Standaufsicht umfaßt die Beaufsichtigung des Schießbetriebs, sowie nötigenfalls den Eingriff und Hilfestellung bei Funktionsstörung der Sportgeräte. Der Scheibenwechsel wird ausschließlich durch die Standaufsicht vorgenommen, die einzelnen Schützen verbleiben in dieser Zeit auf ihren Ständen.
Ergänzend zu den bisherigen Eintragungen in die Schießklatte werden die Kontaktdaten der Schützen eingetragen, sofern diese nicht hinterlegt sind. Ferner wird dort Datum und die Uhrzeit der Standnutzung vermerkt. Diese Eintragungen werden ausschließlich durch den Schießleiter/Vertreter und in Ausnahmefällen ersatzweise durch die Standaufsichten getätigt. Eintragungen im persönlichen Schießbuch werden durch den Schützen mit eigenem Schreibgerät durchgeführt und dem Verantwortlichen zur Unterschrift mit dessen eigenem Schreibgerät vorgelegt.
Zusammenkünfte / Versammlungen darüberhinausgehend sind untersagt.